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Keine Angst vor der Zählung. Bei Bedarf – nehmen Sie die Hilfe des Zählers in Anspruch

Redakcja www.wroclaw.pl,

Keine Angst vor der Zählung. Bei Bedarf – nehmen Sie die Hilfe des Zählers in Anspruch

Zwischen dem Vom 1. April bis 30. Juni findet in Polen die nationale Volkszählung statt. – "Ich empfehle es, den Fragebogen gemeinsam mit dem Zähler auszufüllen, der das Interview mit dem Bürger innerhalb von wenigen Minuten durchführen kann. Es ist viel schneller, als wenn man es selbst im Internet tut“ – sagt Tomasz Bieńkowski, der bei der kommenden Volkszählung als Zähler tätig sein wird.

Bei der diesjährigen Allgemeinen Nationalen Zählung der Bevölkerung und Wohnungen in Wrocław sollen 268 Volkszähler tätig sein. Die Zählung wird in drei verschiedenen Varianten durchgeführt.

Die erste ist die sog. Selbstauskunft, bei der der Teilnehmer die Antworten selbständig übermittelt – entweder online von Zuhause aus oder an einem speziell zu diesem Zweck eingerichteten Punkt beim Volkszählungsbüro der Gemeinde an der Stadtverwaltung Wrocław am pl. Nowy Targ.

Die zweite Möglichkeit ist ein telefonisches Interview mit dem Zähler.

Die dritte Möglichkeit ist die direkte Erfassung der Daten durch einen Zähler, der vor Ort arbeitet. Was die letzte Möglichkeit betrifft – alles hängt von der Pandemielage im Land ab und die Entscheidungen diesbezüglich werden schon während der Zählung bekanntgegeben.

Am 1. April beginnt die Nationale Allgemeine Zählung der Bevölkerung und Wohnungen 2021

Einer der Mitarbeiter der Allgemeinen Nationalen Zählung der Bevölkerung und der Wohnungen in Wrocław ist Tomasz Bieńkowski.

Wie können wir, d.h. die Personen, die am Telefon befragt werden, dies überprüfen?

– "Diejenigen, die am Telefon oder direkt befragt werden möchten, sollen sich bei der Volkszählung-Infolinie anmelden, um sicher zu sein, dass sie von einem Volkszähler kontaktiert werden. Dieser wiederum soll sich bei der Kontaktnahme vorstellen, sagen, wer er ist und warum er anruft. Der Teilnehmer muss dabei seinen Vor- und Nachnamen und die Nummer PESEL angeben. Das ist sehr wichtig und sogar obligatorisch, damit es nicht zu einem Fall kommt, dass eine Person mehrmals erfasst wird."

Wenn wir die Befragung mit einem Zähler durchführen möchten, können wir selbst den Termin bestimmen?

– „Der Interviewteilnehmer kann selbst einen passenden Termin für das Telefoninterview bzw. Befragung vor Ort auswählen, allerdings nach Absprache mit dem Zähler. Er wird den Zeitpunkt für das Telefongespräch so einplanen, dass für jeden genug Zeit bleibt und bei der Befragung vor Ort auch die Anfahrt entsprechend organisieren.“

Was passiert, wenn das vereinbarte Interview aus irgendeinem Grund – bedingt durch den Bürger oder den Zähler – nicht stattfinden kann? 

"Was den Interviewteilnehmer betrifft, so bin ich der Meinung, dass der Grund entweder eine Krankheit oder ein unvorhergesehener Fall sein kann, man sollte dann am besten gleich einen neuen Termin ausmachen, um anderen Personen die Möglichkeit für die Befragung nicht zu blockieren. Was den Zähler betrifft, so kann z.B. das Zahlgerät defekt sein, Probleme mit Internetverbindung geben oder der Fragebogen nicht abrufbar sein. Auch in diesem Fall machen wir einen neuen Termin aus. An dieser Stelle möchte ich kurz meine Erfahrungen mit der landwirtschaftlichen Zählung letztes Jahr erwähnen – damals kam es vor, dass ich den Interviewteilnehmer nicht angetroffen habe, allerdings deshalb, weil wir vorher keinen Termin ausgemacht haben, denn in der Befragungsapp fehlte die Telefonnummer des Teilnehmers. Ich habe damals im Briefkasten einen Zettel mit der Bitte um telefonische Rückmeldung gelassen und dann konnten wir oft die Befragung in einer solchen „Teleform” nachholen."

Wie lange dauert also die Befragung?

– „Standardmäßig soll das Ausfüllen des Fragebogens bis zu 15 Minuten dauern. Diese Zeit kann länger sein, wenn wir mit einem größeren Haushalt zu tun haben, denn jede Person wird nach bestimmten Aspekten gefragt. Die Umfrage enthält bestimmte Fragen. Ich meinerseits empfehle, sie zusammen mit dem Zähler zu beantworten, der dieses Interview innerhalb von wenigen Minuten durchführen kann. Das ist viel schneller, als wenn man es selbst online tut. Der Zähler ist entsprechend geschult, kennt gut die Fragen und kann bei ungewöhnlichen Fällen die richtige Option finden."

Sprechen wir nun über das direkte Interview, sobald – wie Sie erwähnt haben – diese Option möglich sein wird. Muss man dann das Treffen mit dem Zähler in der eigenen Wohnung vereinbaren?

– „Die persönlichen Treffen mit den Einwohnern können am beliebigen Ort stattfinden, am besten dort, wo es sowohl für den Befragten als für den Zähler gut passt. Der Interviewteilnehmer hat natürlich das Recht, z. B. meine Identität zu überprüfen, es gibt hierfür sogar zwei verschiedene Optionen – entweder auf der Internetseite auf der Unterseite „den Volkszähler überprüfen”, oder über die Infolinie der Zählung unter der Nr. 22 279  99  99."

In Wrocław gibt es auch eine Gruppe von Ausländern, die an der Volkszählung teilnehmen müssen. Wie kommen Sie bei dem Interview mit dem Zähler zurecht, wenn es z. B. Probleme geben wird, die gemeinsame ... Fremdsprache zu finden? 

"Den Informationen zufolge, die wir bei der Schulung erhalten haben, wir die App für die Selbstauskunft in verschiedenen Sprachvarianten verfügbar sein. Was Ausländer betrifft, die kein Polnisch sprechen, so können wir natürlich das Interview mit ihnen nur dann durchführen, wenn wir uns verständigen können. Sollten wir die Sprache des Interviewteilnehmers nicht sprechen, müssen wir diesen Fall dem zuständigen Disponenten der Woiwodschaft melden, der die Aufgaben verteilt. Ich glaube, dass sie dann einen Zähler suchen, der diese Sprache versteht. Wichtig ist dabei, dass man diesen Bedarf rechtzeitig meldet, damit jeder die Möglichkeit bekommt, an der Umfrage teilzunehmen."

Müssen wir für die Teilnahme an der Umfrage irgendwelche Unterlagen vorbereiten?

– „Der Zähler darf keine Unterlagen vom Interviewteilnehmer zur Ansicht verlangen. Das ist sehr wichtig. Die Zählung wird anhand des tatsächlichen Sachstands durchgeführt, am Wohnort (nicht am Meldeort) des Interviewteilnehmers. Was man allerdings vorbereiten sollte, sind Daten, die sich z. B. auf die Wohnung beziehen – die Wohnfläche, Anzahl der Räume, ob wir einen Rechtstitel auf diesen Wohnraum besitzen (und welchen). Andere Fragen können wir ohne Vorbereitung beantworten." 

Womit muss eine Person rechnen, die die Teilnahme verweigert bzw. die Selbstauskunft nicht macht?

"Rechtlich gesehen, ist die Teilnahme an der Zählung für alle verpflichtend. Wenn der Zähler den Befragten kontaktiert, darf er ihm die Auskunft nicht verweigern."

Ich habe noch eine Frage bezüglich Korrekturen. Sollte mir z.B. eine Stunde oder einen Tag nach dem Interview einfallen, dass ich etwas durcheinandergebracht habe, besteht die Möglichkeit, die Einträge zu korrigieren?

– „Es gibt keine Möglichkeit, die Umfrage auf einfache Art und Weise zu korrigieren, denn nach dem Beantworten wird sie automatisch an den Server von GUS weitergeleitet und ist auf dem Gerät des Zählers nicht mehr zu sehen, der Zähler selbst hat also keinen Zugriff auf die Fragen. Man muss daran denken, dass es sich um eine interaktive Umfrage handelt und das Formular passt sich je nach erteilter Antwort an die jeweilige Person an. Manche Leute beantworten mehr Fragen, andere weniger."

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