Anders als vor 10 Jahren wird dieses Jahr ein ausfüllbares Online-Formular die Grundform für die Ausfüllung der Formulare sein. Das Formular wird ab dem 1. April auf der Seite www.spis.gov.pl bereitgestellt, die Ausfüllung ist obligatorisch. Diejenigen, die über keine Möglichkeit verfügen, das Formular online auszufüllen, bekommen einen Besuch oder Anruf von den Volkszählern.
In der Woiwodschaft Niederschlesien werden 1202 Volkszähler eingestellt, allein in Wrocław sollen es 268 Personen sein.
- "Die Daten aus der Zählung sind wichtig. Viele Informationen, die in den Formularen enthalten sind, werden nur während der allgemeinen Volkszählung gesammelt. Alle 10 Jahre. Als Beispiel dienen etwa die statistischen Daten über das Bildungsniveau oder den Grad der Behinderung. Ohne Kenntnisse in diesem Bereich wären Institutionen und Ämter gezwungen, "blind" zu arbeiten" – erklärt Alicja Pietrusiewicz vom Amt für Statistik in Wrocław.
Um das Formular auszufüllen, brauchen wir 15 Minuten
- "Das ausfüllbare Online-Formular ist die einfachste und schnellste Methode, die wir allen empfehlen. Jeder kann das Formular auf dem Bildschirm von Smartphone, Computer oder Tablet ausfüllen. Man braucht dafür ca. 15 Minuten. Diese Formulare sind sehr einfach zu bedienen. Die Fragen sind verständlich formuliert. Sollte jemand Probleme mit dem Ausfüllen des Formulars haben, kann er sich Unterstützung bei der Infolinie holen" – fügt Alicja Pietrusiewicz hinzu.
Die spezielle Volkszählung-Infolinie (22 279 99 99) wird voraussichtlich ab dem 15. März verfügbar sein.
Auch Migranten werden mitgezählt
Wie wir vom Amt für Statistik in Wrocław erfahren haben, sind auch die in Polen lebenden Ausländer verpflichtet, an der Zählung teilzunehmen. Eigens für sie werden Unterlagen in Fremdsprachen vorbereitet, u.a. auf Ukrainisch, Englisch oder Deutsch.
Die Nationale Allgemeine Volkszählung 2021 wird 6 Monate dauern
- Am 2. Februar hat die Regierung dem Entwurf der Gesetzesänderung über die die Nationale Allgemeine Zählung der Bevölkerung und Wohnungen 2021 zugestimmt.
- Dem Entwurf der Novelle zufolge wird der Zeitraum der Zählung auf 6 Monate verlängert. Diese Änderung geht auf die Initiative des Hauptamtes für Statistik zurück und soll verhindern, dass die Pandemie die Feldarbeit der Volkszähler einschränkt.