wroclaw.pl strona główna Wrocław – die neuesten Nachrichten aus der Stadt Wrocław DE - strona główna

Infolinie 71 777 7777

10°C Wetter in Wrocław
Luft-Symbol

Luftqualität: gemäßigte

Daten vom 12:00

wroclaw.pl strona główna
  1. wroclaw.pl
  2. Führung
  3. Verkehr in der Stadt
  4. Tickets
 Fahrkarte  Ticketpreise
 Aktueller Preis
 Art des Tickets  Beschreibung  Normal  Reduziert
 Einzelkarte
 einzelkarte  normale und vorstädtische Linien  3,40  1,70
 einzelkarte  schnell und Nacht Linien  3,60  1,80
 Zeitkarte
 15 Minuten  Allen Linientypen  2,40  1,20
 30 Minuten  Allen Linientypen  3,00  1,50
 60 Minuten  Allen Linientypen  4,40  2,20
 90 Minuten  Allen Linientypen  6,00  3,00
 24 h  Allen Linientypen  11,00  5,50
 48 h  Allen Linientypen  20,00  10,00
 72 h  Allen Linientypen  26,00  13,00
 168 h (7-Tage)  Allen Linientypen  46,00  23,00
 Namenskarte
 7 Tage  Allen Linientypen  30,00  15,00
 30 Tage  2 Linien  60,00  30,00
 30 Tage  Allen Linientypen normalen  90,00  45,00
 30 Tage  Allen Linientypen  98,00  49,00
 60 Tage  Allen Linientypen  180,00  90,00
 90 Tage  Allen Linientypen  240,00  120,00
 180 Tage  Allen Linientypen  420,00  210,00
 365 Tage  Allen Linientypen  800,00  400,00
 semesterkarte 4 Monaten  2 Linien  194,00  97,00
 semesterkarte 4 Monaten  Allen Linientypen  300,00  150,00
 semesterkarte 5 Monaten  2 Linien  250,00  125,00
 semesterkarte 5 Monaten  Allen Linientypen  370,00  185,00
 Inhaberkarte
 30 Tage  Allen Linientypen  170,00  85,00
 60 Tage  Allen Linientypen  310,00  155,00
 90 Tage  Allen Linientypen  430,00  215,00
 Ballungsraumkarte
  Großen Ballungsgebiets Breslau  Allen Linientypen normalen  72,00  36,00
  Großen Ballungsgebiets Breslau  Allen Linientypen  86,00  43,00
 Gruppenkarte
 bis zu 15 Personen  Allen Linientypen  36,00  18,00

EINZELKARTE:

  • Einzelkarte für normale und vorstädtische Linien - sie berechtigt ihren Inhaber zu einer einmaligen Fahrt mit dem Verkehrsmittel, in dem sie entwertet worden ist. Es gilt für normale sowie Vorstadtlinien.
  • Einzelkarte für schnell und Nacht Linien - sie berechtigt ihren Inhaber zu einer einmaligen Fahrt mit dem Verkehrsmittel, in dem sie entwertet worden ist. Sie gilt für normale sowie Vorstadtlinien.

ZEITKARTE:

  • Zeitkarte mit der Geltungsdauer von 15 Minuten - sie berechtigt den Karteninhaber zu beliebiger Anzahl von Fahrten mit allen Linientypen, die bis zu 15 Minuten dauern, gerechnet ab der Urzeit der Entwertung der Karte.
  • Zeitkarte mit 30 Minuten Geltungsdauer - sie berechtigt ihren Inhaber zu beliebiger Anzahl von Fahrten mit allen Linientypen, die bis zu 30 Minuten dauern, gerechnet ab der Urzeit der Entwertung der Karte.
  • Zeitkarte mit 60 Minuten Geltungsdauer - sie berechtigt ihren Inhaber zu beliebiger Anzahl von Fahrten mit allen Linientypen, die bis zu 60 Minuten dauern, gerechnet ab der Urzeit der Entwertung der Karte.
  • Zeitkarte mit 90 Minuten Geltungsdauer - sie berechtigt ihren Inhaber zu beliebiger Anzahl von Fahrten mit allen Linientypen, die bis zu 90 Minuten dauern, gerechnet ab der Urzeit der Entwertung der Karte.
  • Zeitkarte mit der Geltungsdauer von 24 Stunden - sie berechtigt den Karteninhaber zu beliebiger Anzahl von Fahrten mit allen Linientypen, die innerhalb der 24 Stunden stattfinden, gerechnet ab der Urzeit der Entwertung der Karte.
  • Zeitkarte mit der Geltungsdauer von 48 Stunden - sie berechtigt den Karteninhaber zu beliebiger Anzahl von Fahrten mit allen Linientypen, die innerhalb der 48 Stunden stattfinden, gerechnet ab der Urzeit der Entwertung der Karte.
  • Zeitkarte mit der Geltungsdauer von 72 Stunden - sie berechtigt den Karteninhaber zu beliebiger Anzahl von Fahrten mit allen Linientypen, die innerhalb der 72 Stunden stattfinden, gerechnet ab der Urzeit der Entwertung der Karte.
  • Zeitkarte mit der Geltungsdauer von 168 Stunden (7-Tage rund um die Uhr) - sie berechtigt den Karteninhaber zu beliebiger Anzahl von Fahrten mit allen Linientypen, die innerhalb der 168 Stunden (7-Tage rund um die Uhr) dauern. Die Geltungsdauer zählt ab der Uhrzeit der Entwertung der Karte.

NAMENSKARTE:

  • Namenskarte mit 7 Geltungstagen - sie berechtigt die in der Fahrkarte genannte Person zu Fahrten mit normalen Linien an 7 nacheinander folgenden Kalendertagen, angefangen am ersten in der Fahrkarte ausgewiesenen Geltungstag.
  • Namenskarte mit 30 Geltungstagen - sie berechtigt die in der Fahrkarte genannte Person zu Fahrten mit normalen Linien an 30 nacheinander folgenden Kalendertagen, angefangen am ersten in der Fahrkarte ausgewiesenen Geltungstag.
  • Namenskarte mit 60 Geltungstagen - sie berechtigt die in der Fahrkarte genannte Person zu Fahrten mit normalen Linien an 60 nacheinander folgenden Kalendertagen, angefangen am ersten in der Fahrkarte ausgewiesenen Geltungstag.
  • Namenskarte mit 90 Geltungstagen - sie berechtigt die in der Fahrkarte genannte Person zu Fahrten mit normalen Linien an 90 nacheinander folgenden Kalendertagen, angefangen am ersten in der Fahrkarte ausgewiesenen Geltungstag.
  • Namenszeitkarte mit der Geltungsdauer von 180 Tagen - sie berechtigt die in der Karte ausgewiesene Person zu beliebiger Anzahl von Fahrten mit allen Linientypen an 180 Kalendertagen, gerechnet nacheinander ab dem in der Karte angegebenen Tag.
  • Namenszeitkarte mit der Geltungsdauer von 365 Tagen - sie berechtigt die in der Karte ausgewiesene Person zu beliebiger Anzahl von Fahrten mit allen Linientypen an 365 Kalendertagen, gerechnet nacheinander ab dem in der Karte angegebenen Tag.
  • Semesterkarte mit Geltungsdauer von 4 Monaten - sie berechtigt, die in der Karte ausgewiesene Person zu Fahrten mit allen Linientypen vier Monate lang, gerechnet ab dem auf der Karte angegebenen Tag bis zum Tag, der dem Tag vorausgeht, der ihm im vierten folgenden Monat entspricht. Sollte es einen solchen Tag nicht geben - dann bis zum letzten Tag dieses Monats.
  • Semesterkarte mit Geltungsdauer von 5 Monaten - sie berechtigt, die in der Karte ausgewiesene Person zu Fahrten mit allen Linientypen vier Monate lang, gerechnet ab dem auf der Karte angegebenen Tag bis zum Tag, der dem Tag vorausgeht, der ihm im vierten folgenden Monat entspricht. Sollte es einen solchen Tag nicht geben - dann bis zum letzten Tag dieses Monats.

INHABENSKARTE:

  • 30 Tage Inhaberkarte - Der Karteninhaber ist berechtigt, auf allen Linien 30 aufeinander folgende Kalendertage ab dem ticketgezeigten Datum zu fahren.
  • 30 Tage Inhaberkarte - Der Karteninhaber ist berechtigt, auf allen Linien 60 aufeinander folgende Kalendertage ab dem ticketgezeigten Datum zu fahren.
  • 30 Tage Inhaberkarte - Der Karteninhaber ist berechtigt, auf allen Linien 90 aufeinander folgende Kalendertage ab dem ticketgezeigten Datum zu fahren.

BALLUNGSRAUMKARTE:

Die Ballungsgebiets-Fahrkarten sind Verbundfahrkarten für Zug / Straßenbahn / Bus des

Großen Ballungsgebiets Breslau (Duża Aglomeracja Wrocławska) – für die städtischen Verkehrsmittel im Stadtgebiet Breslau sowie für die REGIO- und Personenzüge, Klasse 2, der Gesellschaften Regionalbeförderungen (Przewozy Regionalne) und Niederschlesische Eisenbahnen (Koleje Dolnośląskie), in einem Gebiet zwischen den Stationen: Strzelin, Jaworzyna Śląska, Wołów, Żmigród, Oleśnica, Jelcz-Laskowice, Oława, Malczyce, Trzebnica und einer Bahnstation im Stadtgebiet Breslaus (z.B. Wrocław Sołtysowice).

Im Falle des Großen Ballungsgebiets Breslau berechtigt eine monatliche Namensfahrkarte der Gesellschaften Przewozy Regionalne Sp. z o.o. bzw. Koleje Dolnośląskie mit einer aufgeklebten Marke der Gemeinde zu einer uneingeschränkten Anzahl von Beförderungen auf einem kürzesten bzw. in der Fahrkarte genannten Wege zwischen sämtlichen Stationen einer Strecke, für die die Fahrkarte ausgestellt wurde, mit Personenzügen in der Klasse 2 sowie zu einer uneingeschränkten Anzahl von Beförderungen auf sämtlichen normalen bzw. normalen und Eillinien mit städtischen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Breslaus.

Gruppenkarte - sie berechtigt eine Gruppe bis zu 15 Personen zu beliebiger Anzahl von Fahrten mit allen Linientypen bis zu 30 Minuten, gerechnet ab der Uhrzeit der Entwertung der Karte oder zu einer einmaligen Fahrt mit dem Verkehrsmittel, in dem sie entwertet worden ist, jedoch nicht länger als bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug seine Endhaltestelle für die jeweilige Fahrtrichtung oder die letzte Haltestelle vor der Abfahrt zum Bus-oder Straßenbahnbahnhof erreicht hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit Wrocław!

Klicken Sie auf „beobachten”, um zu wissen, was in Wrocław los ist. Die interessantesten Nachrichten aus www.wroclaw.pl finden Sie bei Google News!

Zurück zu Portal wroclaw.pl