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Kostenlose öffentliche Verkehrsmittel für Schüler [DETAILS]

Ab dem 1. September 2018 sind von den Gebühren für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Wrocław auch alle Schüler und Jugendliche in der Ausbildung bis zum 21. Lebensjahr befreit, die im Besitz eines gültigen Ausweises sind.

Dem Beschluss zufolge steht die kostenlose Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel folgende Personen zu:

Lehrer und Betreuer organisierter Gruppen von Schülern und Besuchern der Schulen und Bildungseinrichtungen in Wrocław:

  • während der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Zentren für Soziotherapie für Jugendliche, Erziehungseinrichtungen für Jugendliche sowie Sonderschulen und –einrichtungen während der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

mit dem Ziel der Teilnahme am Unterricht im Bereich der Stadt, an Sportveranstaltungen oder anderen Bildungs- und pädagogischen Aktivitäten;”

Schüler der Grund- und weiterbildenden Schulen – nicht länger als bis zum Abschluss des 21. Lebensjahres;  

Die Befreiung gilt auch in den Zügen von Koleje Dolnośląskie und Przewozy Regionalnen auf dem Gebiet Wrocławs (für Fahrten zwischen Haltestellen, die Wrocław im Namen haben)

Fragen und Antworten 

Mein Kind geht in Świdnica zur Schule, wir fahren jedoch oft nach Wrocław. Darf das Kind dann kostenlos fahren? 

Ja. Jeder Schüler der staatlich anerkannten Grund- und weiterbildenden Schulen in Polen (nicht länger als bis zum Abschluss des 21. Lebensjahres), der im Besitz eines gültigen Schülerausweises ist, darf die kostenlose Beförderung in Anspruch nehmen.

Ich bin Ausländer, besuche aber eine Schule in Wrocław. Gilt die Befreiung auch für mich? 

Ja. Jeder Ausländer, der im Besitz eines gültigen Schülerausweises einer polnischen Schule ist, profitiert von diesem Beschluss und darf die kostenlose Beförderung in Anspruch nehmen. Ausländer, die keine polnische Schule besuchen, haben wie bisher 50 % Ermäßigung auf die Fahrten. 

Gilt der Beschluss für Überlandbusse. Wenn ja, für welche?

Der Beschluss gilt für Linien, die außerhalb der Stadtgrenzen verkehren, allerdings nur, wenn diese von der Gemeinde Wrocław betrieben werden. Dies betrifft Linien: 602, 607, 609, 612, 900L, 900P, 901, 904, 908. 910, 911, 914, 917, 920, 921, 923, 924, 930, 931, 934, 936, 937 und 938. In anderen kommerziellen Überlandbussen, die nicht von der Stadt Wrocław betrieben werden, bleiben die Preise wie bisher. 

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