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Unterstützung für Unternehmen, die sich weiterentwickeln

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Mit großen Ermäßigungen bei der Grundsteuer können Breslauer Unternehmen rechnen, die ihre gewerbliche Tätigkeit auf dem Breslauer Stadtgebiet weiterentwickeln möchten. Die Stadtverwaltung Breslaus hat für sie neue, überaus attraktive Angebote vorbereitet, die zur Entwicklung der gewerblichen Tätigkeit in der niederschlesischen Hauptstadt wesentlich beitragen sollen.

- Im neuen Förderungszeitraum für die Jahre 2014-2020 planen wir neue, attraktivere Modalitäten im Bezug auf die Befreiung von der Grundsteuer - sagt Marcin Kieżyński, Direktor der Abteilung für die Grundstücksverwaltung der Stadt Breslau. – Am wichtigsten sind für uns die Unterstützung von Aktivitäten, die Entstehung von neuen Arbeitsplätzen zum Ziel haben, ebenso wie der Entwicklung der gewerblichen Tätigkeit sowie der aktive Schutzpolitik auf dem Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund beziehen sich die besonderen Vergünstigungen auf die Mikro- und kleinen Firmen, die ihre gewerbliche Tätigkeit erst beginnen, bzw. auf Mikro- und Kleinunternehmer, die neue Technologien einführen, in den Industrie- und Technologieparks oder Sonderwirtschaftszonen tätig sind, wie auch auf solche, die zur Entstehung von neuen Arbeitsplätzen beitragen. Es ist ein ständiges Element der Strategie zur Unterstützung der Innovation und der Entwicklung des Unternehmertums in unserer Stadt.

Man bekommt schneller eine Steuerbefreiung

Klein- und Mikrounternehmer, die eine Ermäßigung der Grundsteuer bekommen möchten, dürfen nicht bei dem Beginn ihrer Tätigkeit mit den Steuerzahlungen bzw. anderen Gebühren, die zu den Einnahmen der Gemeinde Breslau gehören, im Rückstand sein, sie sollen ihren Sitz in Breslau haben sowie ihre gewerbliche Tätigkeit über den gesamte Zeitraum der Befreiung betreiben, der gerade von 3 auf 5 Jahre verlängert wurde.

Die neuen Angebote beziehen sich außerdem auf die Verbesserung der Modalitäten für den Erhalt einer Steuerbefreiung für Unternehmer, die auf dem Gebiet Breslau investieren möchten. Möglich wird dies durch die Senkung der Grenze für die Höhe der Investition um die Hälfte bei der Aufnahme in das Förderungsprogramm. Ein Kleinunternehmer bekommt bei einer Investition von 600 Tsd. PLN eine Steuerbefreiung für ein Jahr, für jede weitere investierte 50 Tsd. PLN verlängert sich dieser Zeitraum um einen weiteren Monat. Ein mittleres Unternehmen wiederum muss, um ein Jahr Steuerbefreiung zu bekommen, 1,8 Mill. PLN investieren. Dementsprechend wird es für jede weitere 150 Tsd. PLN einen zusätzlichen Monat Steuerfreiheit genießen. Geplant ist auch die Senkung der Investitionsgrenze für Großunternehmen von 6 Mill. PLN auf 4,2 Mill. PLN für ein Jahr Befreiung. Für jede zusätzliche 350 Tsd. PLN wird hier ein weiterer Monat der Steuerbefreiung vorgesehen.

Um den Bau der allgemein zugänglichen Parkplatze zu fördern, will die Stadt ebenfalls die Grenze für die Steuerbefreiung auf 15 Jahre um die Hälfte reduzieren, wenn eine Firma mindestens 5 Mill. PLN in die Errichtung eines für Parkzwecke vorgesehenen Objekts investieren will.

Unterstützung für Innovative

Mit zusätzlichen Vergünstigungen können auch Inhaber von Firmen rechnen, die innerhalb der Industrie- oder Technologieparks bzw. Sonderwirtschaftszonen auf dem Gebiet Breslaus tätig sind.

- Um die Weiterentwicklung der Parks und Zonen zu fördern, bieten wir die Verlängerung der Steuerbefreiung beim Kauf oder Bau von neuen Objekten auf deren Gebiet von 3 auf 5 Jahren - sagt Marcin Kieżyński. – Im Fall der Modernisierung der bestehenden Bauten senken wir die Grenze für die Teilnahme am Programm um die Hälfte, das heiß, für jede 50 Tsd. PLN, die in die Modernisierung des Gebäudes im Zusammenhang mit einer neuen Investition investiert werden, bekommt man eine Grundsteuerbefreiung für für eine Fläche von 50 m2 für 3 Jahre.

Besondere Vergünstigungen bekommen auch innovative Unternehmer, die neue Technologien einführen, sowie Firmen, die im Bereich der Forschung und Entwicklung tätig sind und neue Investitionen auf dem Gebiet Breslau betätigen.

Im Rahmen des Programms bekommt man für die Fläche, die für Forschung und Entwicklung bestimmt ist, für jede investierte 5 Tsd. PLN eine Steuerbefreiung für 50 m2 Gebäudefläche. Wenn ein solches Unternehmen bis zu 2 Mill. PLN investiert, kann es mit Steuerbefreiung für 5 Jahre rechnen. Sollte die Investition von 2 bis 6 Mill. PLN betragen, verlängert sich dieser Zeitraum auf 10 Jahre, bei höheren Beträgen auf 15 Jahre.

Es zählen neue Arbeitsplätze

Im Rahmen der regionalen Unterstützung werden auch Unternehmen gefördert, die neue Arbeitsplätze im Zusammenhang mit neuen Investitionen auf dem Gebiet Breslaus errichten. In diesem Fall bringt eine neue Arbeitsstelle eine Erhöhung der von Grundsteuer befreiten Fläche von 40 auf 60 m2. Gleichzeitig werden auch die Grenzen für die Teilnahme am Programm gesenkt. Statt den bisher 5 beschäftigten Personen kann man schon für 2 Personen eine einjährige Steuerbefreiung bekommen. Jeder weitere Mitarbeiter verlängert den Befreiungszeitraum um ein halbes Jahr bis maximal 3 Jahren. Das Budget der für dieses Ziel vorgesehenen Hilfe wurde von 15 auf 50 Mill. PLN reduziert.

In den Jahren 2006-2013 lag das Gesamtbudget für die Befreiung von Grundsteuer anfangs bei 54 Mill. PLN, allerdings schon im Laufe des Förderungszeitraumes wurde es auf 94 Mill. PLN erhöht. Heute steht den Breslauer Unternehmern eine Förderung für die Befreiung von Grundsteuer in den Jahren 2014-2020 in Gesamthöhe von 260 Mill. PLN zur Verfügung.

Mehr Unternehmer können profitieren

- Am wichtigsten ist, dass mehr Unternehmen jetzt die angebotenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können - behauptet Marcin Kieżyński. – Möglich wird es dank den einfacheren Modalitäten für die Teilnahme an den angebotenen Programmen, durch den längeren Förderungszeitraum werden diese für sie auch attraktiver. Wir rechnen damit, dass die Unternehmer die angebotenen Vergünstigungen schon ab Dezember dieses Jahres in Anspruch nehmen können.

Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss man noch vor dem Beginn der Arbeiten an der Investition einen Antrag stellen. Der Antrag soll die Grundangaben über die Investition und den Investor enthalten, ferner das Förderungsprogramm benennen, um das man sich bewirbt. Die Voraussetzung für die Förderung ist uein Eigenkapital von nicht weniger als 25 Prozent. Die neue Investition muss im Zeitraum zwischen 3 und 5 Jahren vom Tag ihrer Durchführung weitergeführt werden.

Katarzyna Kunka

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