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Programm Familie 500+ für auslander

Es handelt sich dabei um eine Geldleistung von 500 PLN monatlich für jedes zweite und weitere Kind in der Familie, ohne zusätzliche Bedingungen.

Familien mit niedrigem Einkommen bekommen die Leistung auch für das erste bzw. das einzige Kind in der Familie, wenn sie das Kriterium von 800 PLN netto bzw. 1200 PLN netto bei einem behinderten Kind in der Familie erfüllen. Die Leistung steht der Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres durch das Kind zu.

Die Geldleistung wird an Eltern, Erziehungsberechtigte oder tatsächliche Betreuer des Kindes (d.h. Personen, die beim Gericht einen Antrag auf Adoption gestellt haben).

Wichtig: die Leistung steht nicht zu:

  • wenn das Kind verheiratet ist
  • wenn sich das Kind in einer Betreuungseinrichtung befindet, bei der es rund um die Uhr versorgt ist, z.B. im Kindereim, betreuter Wohneinrichtung für Jugendliche, Erziehungsheim für Jugendliche, Untersuchungshaft, Vollzugsanstalt, Militärschule oder einer anderen Bildungsanstalt, die für seine unentgeltliche Versorgung sorgt, bzw. in Pflegefamilie
  • wenn ein volljähriges Kind eine Erziehungsleistung für das eigene Kind erhält
  • wenn für das Kind eine Erziehungsleistung oder eine vergleichbare Leistung im Ausland zusteht, außer die gesetzlichen Regelungen zur Koordinierung der Systeme zur sozialen Versorgung oder zweiseitige internationale Verträge über soziale Versorgung anders bestimmen

Wer kann die Geldleistung beantragen?

Einen Antrag auf die Geldleistung von 500 PLN für das Kind können Personen stellen, die über eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk „Arbeitserlaubnis” für mindestens ein halbes Jahr oder über eine befristete Arbeitserlaubnis verfügen - entsprechend dem Ausländergesetz - vorausgesetzt, dass sie in Polen zusammen mit ihren Familienangehörigen wohnen.

Nicht berechtigt sind allerdings Personen: die eine Aufenthaltserlaubnis für Polen für einen Zeitraum unter 6 Monaten bekommen haben, Personen, die ihre Aufenthaltserlaubnis für einen Studienaufenthalt bekommen haben sind sowie Ausländer mit einem Arbeitsvisum.

Wo beantragt man die Leistung 500+?

Den Antrag, der hier heruntergeladen werden kann, stellt man entweder persönlich bei der zuständigen Stelle 500+ MOPS, ul. Namysłowska 8, BOK (montags, dienstags, mittwochs und freitags, 7.30 -15.00 Uhr sowie donnerstags 7.30-16.00 Uhr) oder verschickt ihn mit der normalen Post. Man kann ihn auch elektronisch über das Portal Empatia, Banksysteme oder PUE ZUS stellen.

Welche Dokumente fügt man dem Antrag bei?

  • Bescheinigung über die Höhe der unversteuerten Einkünfte,
  • die genannte Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis für Polen,
  • in Fall von Personen, die ein Gewerbe betreiben und nicht in der Landwirtschaft tätig sind und deren Einkünfte entsprechend dem Gesetz über pauschale Einkommenssteuer auf einige Einkommensarten bei natürlichen Personen versteuert werden - Bescheinigung des Leiters des Finanzamtes mit Auskunft über die Form der gezahlten Steuer, Höhe der Einnahmen, Steuerklasse und Höhe der bezahlten Steuer,
  • falls zutrifft, gerichtlicher Beschluss über die Bestimmung eines Erziehungsberechtigten für das Kind, Bescheinigung des Gerichts oder der Adoptionseinrichtung über das laufende Adoptionsverfahren des Kindes,
  • falls zutrifft, Dokumente über Scheidung /Trennung, Höhe der vom Gericht festgelegten Unterhaltszahlung.

Achtung: Bei der Höhe der Einkünfte werden Unterhaltszahlungen berücksichtigt, die für das Kind vom zweiten Elternteil bzw. aus dem staatlichen Unterhaltsfonds gezahlt werden. Für den Antrag auf die Leistung 500 plus benötigt man keine Geburtsurkunde des Kindes.

Anträge und Bescheinigungen findet man: hier.

Tel. Auskunft über das Programm 500+ in Wrocław: 71 799 92 74, 71 799 92 87, 71 782 23 26 (Auszahlung)

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