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Wie stimmen in Wrocław die EU-Bürger ab

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Bürger der Europäischen Union, die keine polnischen Bürger sind, können bei der Wahl zum Stadtrat von Wrocław ihre Stimme abgeben und selbst kandidieren sowie ihre Stimme bei der Wahl des Präsidenten der Stadt Wrocław abgeben, vorausgesetzt, sie sind in das ständige Wählerregister des Präsidenten eingetragen. Bürger der Europäischen Union, die keine polnischen Bürger sind, dürfen jedoch weder aktiv noch passiv an der Wahl zum Parlament der Woiwodschaft Niederschlesien (Sejmik Województwa Dolnośląskiego) teilnehmen.

Eintrag in das Wählerregister

Der Eintrag in das Wählerregister eines EU-Bürgers, der kein polnischer Bürger ist, erfolgt auf Antrag, der bei der Stadtverwaltung Wrocław einzureichen ist.

Im Antrag werden folgende Daten angegeben:

  • Vor- und Nachname,
  • Vorname des Vaters,
  • Geburtsdatum,
  • Passnummer bzw. Name und Nummer eines anderen Dokuments zur Identitätsbestätigung,
  • ständiger Wohnsitz des Wählers bzw. der letzte ständige Wohnsitz in Polen.

Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen:

Kopie des gültigen Dokuments zur Identitätsbestätigung des Antragstellers,

schriftliche Erklärung des Antragsstellers mit Angaben zu:

  • seiner Staatsbürgerschaft,
  • ständigem Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen.

Fremdsprachige Anträge sind gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung ins Polnische abzugeben. Dies gilt für alle anderen Dokumente, die von Bürgern der Europäischen Union, die keine polnischen Bürger sind, eingereicht werden. Im Gesetz wird keine Frist für die Einreichung des Antrags auf den Eintrag in das Wählerregister genannt, die vom Wähler eingehalten werden muss, damit er an der Wahl teilnehmen darf. Man muss jedoch berücksichtigen, dass der Präsident drei Tage Zeit hat, den Antrag zu bearbeiten.

Antrag und Erklärung für den Eintrag in das Wählerregister (.pdf) Antrag und Erklärung für den Eintrag in das Wählerregister (.doc)

Die Anträge auf den Eintrag in das Wählerregister werden bei der Abteilung für Bürgerangelegenheiten Referat für Melderegister - Wählerregister (Wydział Spraw Obywatelskich Dział Ewidencji Ludności – Rejestr Wyborców), in der ul. G. Zapolskiej 4 Zimmer 221, 222 und 223 von 8.00 bis 15.15 Uhr eingereicht.

Aktiver Wahlrecht (Recht zur Wahl) und passiver Wahlrecht (Recht, gewählt zu werden)

Das aktive Wahlrecht, d.h. das Recht, an der Abstimmung teilzunehmen (Recht zur Wahl) bei der Wahl zum Stadtrat von Wrocław und bei der Wahl des Präsidenten der Stadt Wrocław hat ein in das Wahlregister von Wrocław eingetragene Bürger der Europäischen Union, der kein polnischer Bürger ist, der:

  • spätestens am Tag der Wahl das 18 Lebensjahr abgeschlossen hat,
  • seinen ständigen Wohnsitz auf dem Gebiet der Gemeinde hat,
  • durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil seine Bürgerrechte nicht verloren hat,
  • durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil nicht entmündigt wurde (Art. 10 § 1 Pkt 3 Buchst. a und 4 sowie § 2 des Wahlgesetzbuches).

Bürger der Europäischen Union, die keine polnischen Bürger sind, verfügen über kein aktives Wahlrecht in der Wahl zum Parlament der Woiwodschaft Niederschlesien (Sejmik Województwa Dolnośląskiego). Der Wähler wird in das Wahlregister eingetragen. Man darf nur in einem Wahlregister eingetragen sein.

Das passive Wahlrecht, d.h. das Recht gewählt zu werden bei der Wahl zum Stadtrat von Wrocław hat ein Bürger der Europäischen Union, der kein polnischer Bürger ist, der über das Recht verfügt, an der Wahl zu diesem Rat aktiv teilzunehmen.

Das passive Wahlrecht wird den Personen nicht gewährt, die:

  • für eine absichtlich begangene Straftat bzw. für ein absichtlich begangenes Steuerdelikt rechtskräftig zur Freiheitsstrafe verurteilt wurden,
  • die in dem Mitgliedsland der Europäischer Union, dessen Bürger sie sind, das passive Wahlrecht verloren haben.

Bürger der Europäischen Union, die keine polnischen Bürger sind, verfügen über kein passives Wahlrecht in der Wahl zum Parlament der Woiwodschaft Niederschlesien (Sejmik Województwa Dolnośląskiego) und in der Wahl des Präsidenten der Stadt Wrocław.

Die Stimmabgabe bei der der Wahl zum Stadtrat von Wrocław und der Wahl des Präsidenten der Stadt Wrocław erfolgt ausschließlich auf dem Gebiet der Republik Polen.

Lesen Sie mehr: Bulletin für Öffentliche Information (BIP der Stadtverwaltung Wrocław – Kommunalwahlen 2018.

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