Zwischen 15. Februar und 30. April kann sich jeder im Steuerportal die eigene Steuererklärung ansehen, die persönliche Kontonummer aktualisieren und die Erklärung online abgeben. Wenn sich der Steuerzahler für die elektronische Form der Steuererklärung entscheidet, bekommt er Steuererstattung innerhalb von 45 Tagen.
– "Die Einführung der neuen Lösung bedeutet, dass rund 25 Proz. der Steuerzahler, die ihre Steuererklärung als Einzelperson abgeben und keinerlei Ermäßigungen und Abzüge in Anspruch nehmen, nichts mehr machen müssen, um die Steuer für das Vorjahr abzurechnen. Weitere 25 Proz. der Steuerzahler (diejenigen, die zusammen mit ihrem Ehegatten veranlagt sind und keine Ermäßigungen und Abzüge in Anspruch nehmen) können die Jahreserklärung mithilfe von zwei Klicks beenden" - gibt das Finanzministerium auf seiner Seite bekannt.
Ab dem 1. Januar 2019 ist die Landesfinanzverwaltung (KAS) mit der Vorbereitung der Einkommenssteuererklärungen für natürliche Personen beschäftigt. Das Finanzamt stellt die Abrechnung für 2018 für die Steuerzahler zur Verfügung, ohne dass sie irgendwelche Anträge stellen müssen. PIT-37 und PIT-38 werden auf diese Weise schon für die Einkünfte des Jahres 2018 abgerechnet, andere Erklärungen: PIT-36, PIT-36L oder PIT-38 sollen erst für die Einkünfte für das Jahr 2019 zur Verfügung stehen.
Schluss mit der Abgabe der Steuererklärung - das Finanzamt übernimmt es für alle
Die Jahreseinkommenssteuererklärung für natürliche Personen (PIT) wird für Steuerzahler gelten, die als Einzelperson, mit dem Ehegatten oder als Alleinerziehender veranlagt sind
Die Steuererklärung, die für uns vom Finanzamt zur Verfügung gestellt wird, kann man:
- überprüfen und dieser zustimmen
- ohne etwas zu tun annehmen, was bei PIT-37 und PIT-38 als automatische Zustimmung der vorbereiteten Erklärung gelten wird
- bearbeiten
- der vorbereiteten Steuererklärung nicht zustimmen und eigene erstellen – für die Abgabe der Steuererklärung haben wir Zeit bis zum 30. April
Das Finanzamt erstellt für Steuerzahler die Einkommenssteuererklärung für natürliche Personen auf der Grundlage der Informationen von den Steuerzahlern - Daten, die für Vorjahr durch den Steuerzahler übermittelt wurden, z.B. Kinderfreibetrag, Nr. der gemeinnützigen Organisation (KRS OPP), die von ihm im Vorjahr 1% der Steuer bekommen hat.
1 Proz. Steuern kann helfen
Bei der Steuererklärung sollte man daran denken, dass 1 Proz. der Steuern an eine gemeinnützige Organisation gespendet werden kann. Die Liste der Organisationen ist auf der Seite des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik zu finden. Liste der gemeinnützigen Organisationen, die für den Erhalt von 1% der Einkommenssteuer für das Jahr 2018 berechtigt sind, gültig für 2019.
Finanzämter in Wrocław
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