Wenn man in den Urlaub fliegt, sollte man sich nicht nur eine Creme mit Sonnenschutzfilter und einen Reiseführer besorgen, sondern auch einige praktische Informationen über das Reiserecht. Diejenigen, die ihre Ferienreisen schon begonnen haben oder erst ihren Urlaub planen, erinnert die polnische Niederlassung des Europäischen Verbraucherzentrums an die Grundrechte der Fluggäste.
Beschädigtes oder verlorenes Gepäck
Recht auf Entschädigung. Wenn Ihr Gepäck beschädigt wird oder verloren geht, haftet die Airline bis zu einer Höchstgrenze von 1131 SDR (umgerechnet rund 5918 PLN). Die Beweispflicht für den entstandenen Schaden liegt beim Verbraucher.
Wissenswert
Sofort nach der Feststellung, dass das Gepäck beschädigt wurde oder verloren ging, sollte man sich noch im Flughafen zum Infopunkt begeben und das sog. PIR-Formular (Property Irregularity Report, Gepäckunregelmäßigkeitsbericht) ausfüllen, eine Kopie behält man für sich. Die Schadensmeldung muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Eintreffen des beschädigten bzw. 21 Tagen nach dem Eintreffen des verspäteten Gepäcks erhoben werden. Die Frist für die Meldung des verlorengegangenen Gepäckstücks wird im Gesetz nicht präzise genannt. Fertige Schadensmeldung-Formulare in der polnischen und englischen Sprache finden Sie auf der Seite: www.konsument.gov.pl.
Im Fall eines verlorenen Gepäckstücks ist es schwierig, den genauen Wert der verlorenen Sachen einzuschätzen, deswegen sollte man der Schadensmeldung die noch vorhandenen Kaufbelege beifügen. Eine Möglichkeit, den Inhalt des Gepäckstücks zu dokumentieren, können auch Fotos sein, die man vor dem Abflug gemacht hat sowie eine ausführliche Liste aller eingepackten Gegenstände.
Die AGBs vieler Airlines schließen die Haftung der Fluggesellschaft für wertvolle Gegenstände im Gepäck aus, wie z.B. für Schmuck, Foto- oder Sportausrüstung. Diese Dinge sollte man am besten im Handgepäck transportieren, bzw. eine Zusatzversicherung abschließen.
Beispiel
Der Verbraucher ist mit einer deutschen Airline in die Dominikanische Republik geflogen. Nach der Ankunft auf der Insel hat sich herausgestellt, dass sein Gepäck verloren ging. Nach einigen Urlaubstagen bekam er seinen Koffer wieder, jedoch stark beschädigt. Aus diesem Grund war der Verbraucher gezwungen, notwendige Güter zu erwerben (T-Shirts, Socken, Flip-Flops). Er hat die Kaufbelege aufbewahrt und wandte sich nach der Rückkehr nach Polen direkt an die Airline. Nachdem er keine Antwort auf seine Briefe bekam, meldete er den Fall an das Europäische Verbraucherzentrum in Polen. Nach dessen Vermittlung bekam der Verbraucher von der Airline 1800 PLN zurückerstattet. Der ausgezahlte Betrag umfasste die Entschädigung für das beschädigte Gepäck und die Rückerstattung der Kosten für die vor Ort gekauften persönlichen Sachen.
Der verspätete Flug
Recht auf den Erhalt der schriftlichen Information über die Gesetze bezüglich der Entschädigung und Unterstützung für einen Fluggast, dessen Flugzeug sich um mindestens 2 Stunden verspätet.
Recht auf Verpflegung: kostenlose Mahlzeiten und Getränke, in einem Umfang, welcher der Wartezeit entspricht.
Recht auf kostenlose Hotelunterbringung sowie den Hin- und Rücktransfer zum Hotel.Recht auf Erstattung der Ticketkosten bzw. auf Rückflug zum ersten Abflugort, wenn die Verspätung mindestens 5 Stunden dauert.
Recht auf Entschädigung in Höhe von 250 EUR bis 600 EUR (je nach Reiseentfernung) wenn die Fluggäste das Zielort mindestens 3 Stunden später erreichen, als die von der Airline vorgesehene Landezeit (auf der Grundlage des Urteils vom 19. November 2009 des Europäischen Gerichtshofs in zusammengelegten Fällen C-402/07 und C-432/07)
Wissenswert
Sollte die Fluggesellschaft im Laufe der mehrere Stunden andauernden Wartezeit auf einen verspäteten Flug den Fluggästen nicht einmal Sandwiches zur Verfügung stellen, ist das ein Grund für die Reklamation. Der Reklamation muss man Belege beifügen, z.B. für eine Mahlzeit im Flughafenrestaurant, mit der Anforderung der Kostenerstattung.
Man soll die Reklamation auf jeden Fall erheben, unabhängig davon, welche Probleme von der Airline als Grund angegeben wurden. Sie konnte den Flug z.B. angeblich wegen schlechter Wetterbedingungen annullieren, was nicht der Wahrheit entsprechen muss.
Annullierter Flug
Recht auf den Erhalt schriftlicher Informationen über die Gesetze bezüglich Entschädigung und Unterstützung.
Recht auf Verpflegung: Kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie Hotelunterbringung (einschließlich der Kosten für den Hin- und Rücktransfer zum Hotel).
Recht auf freie Wahl zwischen Erstattung der Ticketpreises und Beförderung zum Zielort mit einer anderen Verbindung.
Recht auf Entschädigung (zusätzliche Ausgleichleistung) in Höhe von 250 EUR bis 600 EUR je nach Reiseentfernung für den Fall, dass die Nachricht über die Annullierung von der Airline zu spät kam und der Alternativflug sich wesentlich von dem gestrichenen Flug unterscheidet.
Wissenswert
Nach der aktuellen Rechtslage hat der Fahrgast das Recht, Entschädigung für einen annullieren Flug bzw. für eine Verspätung von mehr als 3 Stunden zu verlangen, falls die Airline nicht beweisen kann, dass die Annullierung bzw. lange Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die trotz aller Anstrengungen nicht vermeidbar waren (höhere Gewalt, z.B. Streik oder Vulkanausbruch).
Beim verspäteten/annullierten Charterflug versuchen die Airlines, die Haftung umzugehen, indem sie erklären, dass die Reklamationen an das zuständige Reisebüro geleitet werden sollen. Der Verbraucher hat allerdings das Recht, seine Ansprüche sowohl gegen das Reisebüro (der Flug ist eine der Dienstleistungen der Reiseveranstaltung), als auch die Airline, die den jeweiligen Flug betätigt, gültig zu machen.
Beispiele
Zwei Studenten reisten von Barcelona nach Warszawa über Berlin. Als sie auf dem Flughafen in Berlin angekommen waren, hat sich herausgestellt, dass ihr Flug nach Polen annulliert wurde. Sie verbrachten eine Nacht im Hotel auf Kosten der Airline und flogen am nächsten Morgen weiter. Gleich nach der Rückkehr wandten sie sich an die deutsche Fluggesellschaft um Entschädigung. Die Airline widersprach mit dem Argument, die Annullierung geschah wegen eines außergewöhnlichen Umstands – einer technischen Störung, es war also eine Situation, die nicht vorhergesehen werden konnte. Die Fluggäste der Unglücksmaschine wandten sich also um Hilfe an das Netz der Europäischen Verbraucherzentren. Dank der Arbeit der polnischen und deutschen Niederlassung bekamen die Verbraucher je 250 Euro als Entschädigung.
Die Verbraucherin sollte von ihrem Urlaub in Havanna mit einer französischen Airline über Paris nach Warszawa zurückfliegen. Einige Tage vor dem Abflug bekam sie eine Nachricht, dass ihr Flug gestrichen wurde und der nächste drei Tage später möglich ist. Die Verbraucherin konnte sich nicht leisten, ihr Urlaub zwangsweise zu verlängern und suchte sich selbst einen alternativen Flug. Die Airline hat den Umtausch der Tickets für einen Flug bewilligt, der einen Tag früher als der geplante Flug erfolgte. Der Urlaub der Konsumentin wurde also verkürzt, jedoch auf diese Weise konnte die Dame rechtzeitig nach Hause zurückkommen und für die Airline entstanden keine Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung der Konsumentin und ihres Begleiters für weitere Tage in Havanna. Nach der Rückkehr forderte die Konsumentin eine Entschädigung in Höhe von 1200 Euro. Die Fluggesellschaft lehnte ab, mit der Begründung, die Forderung sei unbegründet, da die Konsumentin trotz des annullierten Fluges sogar noch vor der Zeit nach Hause zurückkam. Nach der Intervention des Europäischen Verbraucherzentrums in Frankreich musste die Airline ihren Standpunkt ändern und die Verbraucherin bekam die geforderte Entschädigung.
Verweigerung der Beförderung
Wenn die Airline aus berechtigten Gründen die Beförderung der Fahrgäste verweigert, haben Personen, die freiwillig auf ihren Flug verzichten, das Recht auf Entschädigung, Verpflegung sowie das Recht auf zusätzliche Ausgleichleistung, deren Bedingungen individuell zwischen dem Fluggast und der Airline vereinbart werden.
Falls die Verweigerung der Beförderung gegen den Willen der Fluggäste erfolgt, haben sie das Recht auf Entschädigung, Recht auf freie Wahl zwischen der Erstattung der Ticketkosten und der Beförderung zum Zielort mit einer anderen Verbindung sowie auf Verpflegung.
Wissenswert
Wenn aufgrund von Overbooking der Fahrgast auf einen anderen Flug mit niedrigerer Klasse umgeleitet wird, hat er das Recht auf Erstattung der Zusatzkosten.Um die Verweigerung der Beförderung zu vermeiden, soll man sich rechtzeitig online einchecken oder die Gebühr für die Platzreservierung im Flugzeug bezahlen, das gilt vor allem für die Billigairlines.
Die Urlaub-App
Die Fluggastrechte und andere Verbraucherrechte haben Sie immer griffbereit, dank der App ECC-Net Travel. Die App übersetzt Begriffe und Wörter in 25 Sprachen, arbeitet im Online-Modus und ist kostenlos – sie kann heruntergeladen werden in Google Playstore (Android), Apple app store (iOS) und Windows Apps+GamesStore (System Windows Phone).