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  3. Die letzte Etappe in den Lockerungen der Wirtschaft - Änderungen ab dem 30. Mai und 6. Juni

– "Wir sind vorbereitet, was die Grundausstattung und die Anzahl der Betten betrifft. Bei uns werden außerdem andere Entscheidungen als in anderen Ländern getroffen" - sagt Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, der somit die letzte Etappe bei der Lockerung der Einschränkungen verkündet.  Ab dem 30. Mai und 6. Juni sind viele Änderungen vorgesehen. – "Desinfizieren, Abstand und Masken, wir sollten auch Menschenansammlungen vermeiden" - appelliert der Ministerpräsident.

Wrocław ist und möchte weiterhin eine sichere Stadt bleiben, es bereitet sich deshalb sorgfältig auf die nächsten Schritte in der Lockerung der Maßnahmen vor. So war z.B. im Fall der Wiedereröffnung von Kindergärten, Kinderkrippen und Sportplätzen, bei denen die einzelnen Vorkehrungen vorbereitet und abgesprochen wurden und auch neue Regelungen und Informationen erstellt. All das wegen #bądzBezpiecznyWeWrocławiu #StaySafeInWroclaw

Ab dem 30. Mai

Handel, Gastronomie, Kirchen

  • Ab dem 30. Mai ändern sich die Regelungen bezüglich des Tragens der Mund- und Nasenbedeckung. Wenn es möglich ist, genug Abstand zu halten, soll das Tragen der Masken nicht mehr notwendig sein, allerdings mit einigen Ausnahmen. Beim Einkaufen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Kirchen und Kinos bleibt der Mund- und Nasenschutz Pflicht.
  • In den Einkaufsläden entfallen die Limits bezüglich der Besucherzahl. Ähnliche räumliche Einschränkungen werden auch in der Gastronomie abgeschafft. Auch in den Kirchen gibt es keine Besucherlimits mehr, Masken und Abstand bleiben allerdings weiterhin Pflicht.
  • Versammlungen
  • Versammlungen mit bis zu 150 Personen sind wieder erlaubt. Es besteht weiterhin die Pflicht, Mund- und Nasenschutz zu tragen bzw. Mindestabstand einzuhalten. Entscheidungen bezüglich der Genehmigung von Versammlungen werden allerdings auf Grundlage der aktuellen Gefahrenlage getroffen - ab dem 30. Mai.

Ab dem 6. Juni

  • Kinos, Theater, Konzerthäuser dürfen wieder geöffnet werden - es ist keine Verpflichtung, sondern nur Möglichkeit, mit Publikum bis zu 50% der Kapazität.
  • Freilichtkonzerte mit bis zu 150 Teilnehmern können veranstaltet werden.
  • Es können wieder Schwimmbäder und Fitnessstudios geöffnet werden.
  • Discotheken und Klubs bleiben geschlossen
  • Hochzeiten und Familienfeier mit bis zu 150 Personen sind erlaubt. Auch in diesem Fall gelten spezielle gesundheitliche Vorkehrungen.

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