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Neuerungen in der Schule ab September

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Viele Änderungen soll es im neuen Schuljahr 2015/2016 in der Bildung geben. Sie stehen im Zusammenhang mit der neuen Anordnung des Bildungsministers, die Anfang September in Kraft tritt. Kostenlose Schulbücher, Änderungen im Sportunterricht, das Verbot, in Schulläden ungesundes Essen zu verkaufen und die Schulpflicht für alle Sechsjährigen – das sind die wichtigsten Neuerungen.

Der 1. September wird ein Wendezeitpunkt für die meisten Sechsjährigen darstellen, die gemäß der eingeführten Reform in die erste Klasse der Grundschule kommen. Letztes Jahr umfasste die Schulpflicht nur die Sechsjährigen, die in der ersten Jahreshälfte auf die Welt kamen, die aus dem zweiten Halbjahr konnten auch in die Schule gehen. Letztendlich wurden im Jahre 2014 2837 Sechsjährige eingeschult.

Wie viele Sechsjährige in der ersten Klasse

Man weiß immer noch nicht, wie viele Sechsjährige eingeschult werden, denn ein Teil der Eltern beschloss, eine Verschiebung der Schulpflicht um ein Jahr zu beantragen, auf der Grundlage von Attesten der psychologisch-pädagogischen Beratungsstellen. Aus diesem Grund wurden die Beratungsstellen schon im Februar regelrecht belagert. Vorerst sind rund ein Tausend Verschiebungen bekannt (bis Anfang Juni waren es 968). – „Jedoch erst Anfang September werden wir wissen, wie viele Sechsjährige eingeschult und wie viele verschoben wurden“- sagt Anna Bytońska vom Pressebüro der Stadtverwaltung. Es kann sein, dass die Eltern erst in der letzten Minute die Entscheidung bezüglich der Einschulung des Kindes treffen.

Schulbuch geschenkt

Zu den weiteren relevanten Neuerungen gehört die Erweiterung der Schulbuchreform auf weitere Klassen. Letztes Jahr bekamen die Schüler der ersten Klassen ein Lehrbuch kostenlos zur Verfügung gestellt. Dieses Jahr gibt es auch für die Schüler der Klassen 2. und 4. der Grundschule und den ersten Klassen des Gymnasiums kostenlose Schulbücher. Die Schulleitung kauft sie von Geldern, das sie vom Bildungsministerium bekommt, mit Ausnahme der Lehrbücher für die 2. Klasse, die von dem Ministerium selbst vorbereitet, gedruckt und an die Schulen geliefert werden. Die Reform soll fortgesetzt werden und im kommenden Schuljahr weitere Jahrgänge umfassen.

Schluss mit der Sportbefreiung

Umfangreiche Änderungen betreffen die Teilnahme am Sportunterricht. Ein großes Problem bildet weiterhin eine hohe Anzahl der ärztlichen Befreiungen vom Schulsport. Nach dem Inkrafttreten der neuen Gesetze kann ein Schüler nicht mehr vom gesamten Unterricht befreit werden, sondern nur von bestimmten Aktivitäten, die er – nach Meinung des Arztes – aus gesundheitlichen Gründen nicht betreiben darf. Ändern sollen sich auch die Kriterien der Benotung im Sportunterricht. Bei der Notenvergabe sollen neben der Anstrengung des Schüllers im Unterricht auch die Frequenz der Teilnahme und das Engagement für die Förderung des Schulsports und der körperlichen Aktivitäten berücksichtigt werden.

Ende mit dem ungesunden Essen

Eine echte Revolution betrifft das Essen in der Schule, genauer gesagt das Verbot, in den Schulläden ungesundes Essen wie z.B. Süßigkeiten, salzige Snacks, süße kohlensäurehaltige Getränke und hoch verarbeitete Produkte zu verkaufen. Das Verbot beruht auf dem neuen Beschluss des Gesundheitsministers, der in Kraft tritt.

Dem neuen Gesetz zufolge führen ab dem 1. September die Schulläden nur Produkte wie belegte Brötchen aus grob- oder vollkörnigen Backwaren, Salate, Milch und Milchprodukte, Obst und Gemüse sowie ausgewählte Getränke, die wenig Zucker enthalten. Keine Schokoriegel, Chips, Kuchen und süße kohlensäurehaltige Getränke. Nur gesunde, natürliche Produkte mit wenig Kalorien.

Betreiber der Läden müssen sich an die neuen Gesetze halten, sonst droht ihnen ein Bußgeld bzw. der Schulleiter kann ihnen den Pachtvertrag kündigen. Oder sie geben selbst das Gewerbe auf.

In Wroclaw dürfen diese Änderungen niemanden wundern, denn die Stadt setzt schon seit langem ein Programm zur Umstellung der Ernährung in den Schulen und Kindergärten durch (u.a. ein System der Zertifizierung der Läden und Kantinen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, bzw. die Einstellung eines Ernährungsberaters). In den Sommerferien wurde sogar eine kostenlose Beratung mit einem Ernährungsexperten für die Betreiber der Schulläden und Kantinen durchgeführt.

Abiturienten müssen zahlen

Ab dem neuen Schuljahr müssen die Abiturienten für den dritten Prüfungsversuch im selben Fach bezahlen – entsprechend der Anordnung soll die Gebühr für den dritten Versuch bei ca. 50 PLN liegen. Auf diese Weise soll die Anzahl der Personen geringer werden, die sich für die Prüfung anmelden und dann nicht erscheinen.

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