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Umzug eines Mitarbeiters aus dem Ausland mit Familie

Immer mehr Firmen aus Wroclaw suchen nach Mitarbeitern im Ausland. Wie organisiert man bequem und sicher den Umzug des ausländischen Mitarbeiters und seiner Familie? Wie findet man Wohnung, Schule für die Kinder und wie bekommt man die Nummer PESEL? In unserem Ratgeber erklären wir die Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Umzug der Ausländer, die außerhalb der Europäischen Union kommen.

Als ein häufiger Grund, sich gegen den Umzug in ein anderes Land zu entscheiden, gelten Familie und Kinder, die nicht bereit sind, das Risiko im Zusammenhang mit dem Wechsel der Umgebung bzw. den kulturellen Unterschieden einzugehen. Diese Reaktion ist nachvollziehbar, denn in der Regel trennen sich die Familien ungern, um an einem anderen Ort zu leben und zu arbeiten. Es gibt allerdings eine große Gruppe von Menschen, die sich zu diesem Schritt entscheiden und umziehen, in diesem Fall nach Wroclaw. Yuriy Nagirnyi ist zusammen mit seiner Familie aus der Ukraine nach Wroclaw gezogen.

- “Als mir mein Arbeitgeber eine Arbeit in Polen für ein Jahr angeboten hat, habe ich nicht Mal eine Minute überlegt. Ich selbst stamme aus der Westukraine, wo Polen als ein Land mit ähnlichen Traditionen und Mentalität betrachtet wird. Es hat sich gezeigt, dass trotz sehr vielen Gemeinsamkeiten die Einstellung der Menschen hier dem Leben gegenüber viel positiver ist. Nachdem mein Jahresarbeitsvertrag abgelaufen war, haben wir mit meiner Frau beschlossen, dass wir länger bleiben, vielleicht sogar für immer. Mit jedem Tag entdecken wir in der reichen polnischen Kultur und Geschichte etwas Neues, investieren dafür sehr gerne unsere Freizeit und Geld“- sagt Yuriy Nagirnyi, der in der Firma Luxoft in Wroclaw beschäftigt ist.

In Wroclaw sind viele Firmen tätig, die helfen, den ausländischen Mitarbeiter mit seiner Familie komfortabel und sicher umzuziehen. Sie suchen z.B. die passende Wohnung oder die Schule für die Kinder aus.

- “Der Umzug der IT-Spezialisten mit hohen Kompetenzen ist sowohl eine formale Herausforderung als auch eine Herausforderung im HR-Bereich. Einerseits beschäftigt sich der Arbeitgeber mit den logistischen Aspekten und der Organisation des Aufenthaltes, andererseits ist es für ihn ebenso wichtig, den Mitarbeitern und ihren Familien zu helfen, sich in der neuen Umgebung einzuleben. Die Problematik des "Einlebens" betrifft insbesondere die Familienangehörigen. Wir helfen den Mitarbeitern und ihren Familien, die Sprachbarrieren zu überwinden, indem wir ihnen Polnischunterricht finanzieren. Wir unterstützen die Familien beim Mieten oder Kauf der Wohnung, bei dem Umgang mit dem polnischen Rechtssystem, beim Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung oder der Nummer PESEL, die für manche Vorgänge unerlässlich sind. Wir möchten, dass sowohl sie Spezialisten als auch ihre Familienangehörigen sich in Wroclaw zuhause fühlen. Deshalb veranstalten wir für sie Integrationstreffen, zwei Mal im Monat führt unser Stadtführer neue Mitarbeiter durch die Stadt. All das gilt als Reaktion Antwort auf wichtige Herausforderungen, mit denen die Familien konfrontiert sind, die umziehen“ - erzählt Bartosz Strożek, Regionaldirektor von Luxoft in Wroclaw.

Umzug – wie legalisiert man den Aufenthalt in Wroclaw

Was also, wenn sich die ausländische Familie für den Umzug entschieden hat? Was soll sie machen, um den Aufenthalt in Polen zu legalisieren?

In der Praxis sieht es so aus: nach dem Erhalt des Arbeitsvisums in seinem Herkunftsland (ausgestellt für die gegebene Tätigkeit auf der Grundlage der Arbeitsgenehmigung) hat er Mitarbeiter das Recht, nach Polen einzureisen und dort zu arbeiten. Der Ehegatte und die Kinder können sich dem Mitarbeiter anschließen, indem sie ein anderes Visum beantragen – z.B. ein Touristen- oder ein Geschäftsvisum.

Befristeter Aufenthalt - Aufenthaltserlaubnis

Während des Aufenthaltes in Polen, spätestens am letzten Tag der Gültigkeit des Visums muss jedes Familienmitglied einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zusammen mit erforderlichen Anhängen stellen. Der Antrag wird bei dem für den Wohnort bzw. den gewünschten Aufenthaltsort in Polen zuständigen Woiwoden gestellt. Die Genehmigung für den befristeten Aufenthalt wird in Form einer Aufenthaltserlaubnis (karta pobytu) erteilt, wenn es sich dabei auch um eine Arbeitsgenehmigung handelt, stellt die Behörde eine Aufenthaltserlaubnis mit Vermerk "Zugang zum Arbeitsmarkt" aus.

Muster der Aufenthaltserlaubnis, Quelle: migrant.info.pl

In Wroclaw können die Ausländer die Aufenthaltserlaubnis beim Niederschlesischen Woiwodschaftsamt, in der Abteilung für Bürgerliche Angelegenheiten und Ausländer (Wydział Spraw Obywatelskich i Cudzoziemców) beantragen. Es besteht dabei die Möglichkeit, einen Termin für die Abgabe der Formulare zu reservieren, um Wartezeiten zu vermeiden, denn in der letzten Zeit sind die Warteschlangen in der Tat ziemlich lange geworden.

10 Tage nach der Antragstellung können Familienangehörige, die mit kurzfristigen Visa nach Polen gekommen sind, einen Stempel im Pass bekommen, der sie dazu berechtigt, im Land zu bleiben, bis sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Man darf allerdings Polen nicht verlassen, wenn das Visum nicht mehr gültig ist und der Stempel im Pass eingetragen wurde, sondern so lange warten, bis man die Aufenthaltserlaubnis bekommen hat.

Der Verwaltungsaufwand kann zwischen 3 bis 6 Monaten ab der Antragstellung dauern, die Aufenthaltserlaubnis wird dabei für maximal bis zu 3 Jahren ausgestellt. Personen, die oft ins Ausland reisen möchten, wird deshalb empfohlen, mit dieser Formalität nicht lange zu warten.

Die Liste aller erforderlichen Dokumente findet man auch auf der Seite des Woiwodschaftsamtes in Wroclaw. Man lädt dafür die Datei "Information für Ausländer" in der für sich gültigen Sprache herunter und entsprechend der Information unter Punkt 4.5 Dokumente, die Anhänge zum Antrag vorbereiten. Diese Prozedur ist ziemlich zeitaufwändig, es besteht deshalb auch die Möglichkeit, die Dienste eines Vermittlers in Anspruch zu nehmen und mit der Antragstellung eine Person beauftragen, die über die notwendige Erfahrung verfügt, um die Ausländer vor der Behörde zu vertreten. Die Kosten für die Vermittlung liegen bei 17 PLN.

Was kostet es?

Die Gebühr für die Ausstellung der Erlaubnis für befristeten Aufenthalt und Arbeit beträgt 440 PLN, für die Ausstellung einer Erlaubnis nur für einen befristeten Aufenthalt – d.h. in dem oben beschriebenen Fall für die Familienangehörigen des Mitarbeiters - 340 PLN. Die Voraussetzung für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis ist es, dass jede Person, die den Antrag stellt, bei der Behörde die Bestätigung für die Anmeldung am Wohnsitz (Mietvertrag, Kaufvertrag für die Wohnung etc.) vorlegt und die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Höhe von 50 PLN entrichtet.

Die Arbeitserlaubnis oder die sog. Erklärung?

Wenn der zukünftige Mitarbeiter den Umzug nach Wroclaw mit der ganzen Familie plant, ist es besser, wenn er eine Arbeitserlaubnis hat, bzw. in Polen auf der Grundlage der sog. Erklärung beschäftigt ist (es handelt sich dabei um die Erklärung zur Absicht der Beschäftigung eines Staatsbürgers der Republik Armenien, Republik Weißrussland, Republik Georgien, Republik Moldawien, der Russischen Föderation oder der Ukraine). Im Fall der Erklärung kommt es vor, dass die Familienmitglieder Schwierigkeiten haben, ein Visum für Polen zu bekommen. Welche Lösung ist für den ausländischen Mitarbeiter günstiger und warum?

- “Wir sprechen oft mit Vertretern der Firmen, die ukrainische, weißrussische oder russische Staatsbürger beschäftigen. Wir beschließen zusammen, dass, falls der zukünftige Mitarbeiter nach Polen mit der ganzen Familie kommen möchte, er besser die langfristige Prozedur in Anspruch nehmen sollte, d.h. die Arbeitserlaubnis, und nicht die Erklärung, denn es kommt manchmal vor, dass die Familienmitglieder Schwierigkeiten haben, ein Visum für Polen zu bekommen“ - sagt Aleksandra Kłonowska-Drozd von der Agentur für die Entwicklung des Ballungsraumes Wroclaw.

Sylwia Jurgiel, Pressesprecherin des Woiwoden von Niederschlesien, erklärt, dass es bezüglich der Möglichkeit der Beschäftigung eines Ausländers in Polen aus der Sicht der Behörde keinen Unterschied gibt, ob der Ausländer in Polen auf der Grundlage einer Arbeitserlaubnis oder einer Erklärung zur Absicht der Beschäftigung tätig ist. Beide erlauben dieser Person, in Polen legal zu arbeiten. Der Unterschied bezieht sich im Grunde genommen auf den Zeitraum, in dem dieser Ausländer in Polen arbeiten darf. Bei der Erklärung sind es 180 Tage innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, während die Arbeitserlaubnis in extremen Fällen sogar auf 5 Jahre ausgestellt werden kann.

- „Einen besonderen Aspekt bildet die Möglichkeit der Ausstellung des Visum (Landesvisum oder des Visum für die Schengenzone) für die Familienangehörigen des Ausländers, die zu ihm kommen bzw. mit ihm im Land leben möchten. Dem Gesetz zufolge ist für die Ausstellung der Ausländervisa der für den Wohnsitz des Ausländers zuständige Konsul verantwortlich und es liegt nur in seinem Ermessen, wer das Visum letztendlich bekommt. Sollte es tatsächlich so sein, dass der Konsul Zweifel bezüglich der Ausstellung der Visa für Familienangehörige des Ausländers hat, der nach Polen auf der Grundlage der Erklärung zum Arbeiten kommt, sollte man die Möglichkeit in Erwägung ziehen, dass der Arbeitgeber beim Woiwoden einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellt, was für den Konsul eine glaubwürdigere Begründung darstellen wird, dass der Ausländer in Polen tatsächlich beschäftigt ist und auf diese Weise über eine stabile und regelmäßige Einnahmequelle verfügt. Bei der Erklärung zur Absicht der Beschäftigung handelt es sich lediglich, wie der Name sagt, um eine Erklärung und nicht um die Garantie für die Einstellung des Ausländers und es kam bereits mehrmals zu Missbrauchfällen" - sagt Sylwia Jurgiel.

- „Die Einstellung auf Grundlage der Erklärung zur Absicht der Beschäftigung eines Ausländers ist ein leichtes und schnelles Verfahren, es ermöglicht allerdings die Einstellung z.B. eines ukrainischen Staatsbürgers für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten, innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten. Das bedeutet, dass nach 6 Monaten der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis bekommen muss, oder für mindestens einen halben Jahr in die Ukraine zurückkehren. Diese Beschäftigungsvariante ist somit ungünstig für einen Arbeitnehmer, der nach Polen zusammen mit seiner Familie kommen möchte" - sagt Małgorzata Walat, Direktorin für die ausländischen Märkte bei Sanpro JOB Service BPO Sp. zo.o. S.K.

Ausländische Mitarbeiter in Wroclaw [RATGEBER]

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Der Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der Firma RelocateYou und der Agentur für die Entwicklung des Ballungsraumes Wroclaw

Oksana Kartavtseva Vorstandvorsitzende von Relocateyou sp. z o.o. www.relocateyou.pl

Aleksandra Kłonowska-Drozd Projektleiterin www.invest-in-wroclaw.pl

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