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Fahrerlaubnis – Ausstellung des Dokuments nach der staatlichen Prüfung

Neue Regelungen

Ort der Antragstellung:Dział Uprawnień Kierowców /Führerscheinstelleul. G. Zapolskiej 4Fax +48 71 777 76 00

Infodienst der Abteilung: tel. + 48 71 777 77 77

Öffnungszeiten für den Besucherverkehr:

  • Saal S1, Öffnungszeiten: 08.00-17.15
  • Dział Uprawnień Kierowców, /Führerscheinstelle Zimmer Nr. 2 (nach 15.30 Uhr können fehlende Unterlagen im Saal S1 abgegeben werden)

Personen, die die staatliche Prüfung bestanden haben (erste Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis für weitere Kategorien) und ihren Wohnsitz in Wrocław haben:

Abholung der Dokumente (für die Abholung benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass):

Der Antrag kann von einer Person gestellt werden, die die staatliche Prüfung bestanden hat

  • Gebühr für die Fahrerlaubnis - 100 PLN
  • Bearbeitungsgebühr - 0,50 PLN

Die Wartezeit auf die Ausstellung der Fahrerlaubnis beträgt bis zu 30 Tagen nach der Übermittlung der Prüfungsergebnisse durch das Straßenverkehrszentrum der Woiwodschaft bzw. ab dem Zeitpunkt der Vervollständigung des Antrags durch den Antragsteller.

Es besteht die Möglichkeit, sich per SMS oder per E-Mail benachrichtigen zu lassen, wenn das Dokument fertig und im Amt abholbereit ist.

Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser kostenlosen Dienstleistung ist die Angabe bei der Antragstellung einer Telefonnummer oder der E-Mail-Adresse.

Antrag mit Wohnsitzerklärung 

Achtung!

Bitte drucken Sie das Formular: vollständig auf einem Blatt DIN A4 (beidseitig!), ohne Skalierung oder Änderung der Proportionen, im normalen (keinem Spar-) Druckmodus. Aufgrund der schmalen Ränder des Formulars ist der Druck ggf. auf einigen Geräten (z.B. Laserdrucker) nicht möglich.

Farbpassfoto 35 x 45 mm groß, auf einheitlichem Hintergrund, in guter Auflösung, das den echten Farbton wiedergibt und den Dargestellten von der Kopfspitze bis zur oberen Schulterpartie zeigt, damit das Gesicht 70-80 % des Bildes beansprucht, mit gut sichtbaren Augen, insbesondere Pupillen, das den Dargestellten frontal zeigt, ohne Kopfbedeckung und Brille mit dunklen Gläsern, nach Vorne schauend, mit offenen Augen, die nicht von Haaren bedeckt sind, mit natürlichem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund.

Das Foto darf nicht früher als 6 Monate vor der Antragstellung aufgenommen worden sein

  • Personen mit angeborenen oder erworbenen Sehfehlern dürfen dem Antrag ein Bild beifügen, das sie in einer Brille mit dunklen Gläsern zeigt – in diesem Fall legt man dem Antrag auch einen Nachweis der Behinderung der Person unter 16 Jahren bei, bzw. bei einer Person, die das 16. Lebensjahr abgeschlossen hat, einen Nachweis der Festlegung des Behinderungsgerades aufgrund eines angeborenen oder erworbenen Sehfehlers, ausgestellt entsprechend dem Gesetz vom 27. August 1997 über die berufliche und soziale Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (G.Bl. 2011.127.721)
  • eine Person, die aufgrund ihrer Glaubensvorschriften eine Kopfbedeckung trägt, darf dem Antrag ein Foto beifügen, die sie mit der Kopfbedeckung zeigt, vorausgesetzt, dass das Gesicht auf dem Foto vollständig sichtbar ist – in diesem Fall fügt man dem Antrag eine Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer in der Republik Polen anerkannten Glaubensgemeinschaft bei
  1. Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des theoretischen Unterrichts zur Erlangung der Fahrerlaubnis psychologisches Fahreignungsgutachten (für Kat. C, C+E, D, D+E)
  2. Ärztliches Fahreignungsgutachten
  3. Nachweis für die Bezahlung von erforderlichen Gebühren für die Ausstellung der Fahrerlaubnis

Beim Fehlen eines der Anhänge oder fehlerhaft ausgefühltem Antrag wird der Antragsteller aufgefordert, die fehlenden Unterlagen zu vervollständigen. Die Ausstellung der Fahrerlaubnis erfolgt nach der Vervollständigung der fehlenden Unterlagen.

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