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Beschränkter Aufenthalt

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird für die Zeit ausgestellt, die für die Erfüllung der Gründe für den Aufenthalt in Polen erforderlich ist (z.B. Arbeit- oder Studienzweck), bei den meisten Fällen jedoch nicht kürzer als 3 Monate und nicht länger als 3 Jahre.

Der Ausländer muss den Antrag auf befristete Aufenthaltserlaubnis persönlich beim Woiwoden von Niederschlesiens und spätestens am letzten Tag seines legalen Aufenthaltes in Polen stellen. Bei diesem Vorgang werden seine Fingerabdrücke aufgenommen. Wenn der Woiwode dem Antrag zustimmt, bekommt der Ausländer die Aufenthaltskarte.

In welchen Fällen bekommt man eine befristete Aufenthaltserlaubnis?

Es gibt mehrere Gründe, um eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, z.B.:

Lesen Sie auch die Belehrung für Ausländer über die Modalitäten und Vorgehensweise sowie über seine Rechte und Pflichten

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