Der Ausländer muss den Antrag auf befristete Aufenthaltserlaubnis persönlich beim Woiwoden von Niederschlesiens und spätestens am letzten Tag seines legalen Aufenthaltes in Polen stellen. Bei diesem Vorgang werden seine Fingerabdrücke aufgenommen. Wenn der Woiwode dem Antrag zustimmt, bekommt der Ausländer die Aufenthaltskarte.
In welchen Fällen bekommt man eine befristete Aufenthaltserlaubnis?
Es gibt mehrere Gründe, um eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, z.B.:
- Arbeit – der Ausländer bekommt eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis,
- Arbeit, die höhere Qualifikationen bedarf – der Ausländer bekommt eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Arbeit im Beruf, der besondere Qualifikationen erfordert,
- Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Unternehmens – der Ausländer bekommt eine Aufenthaltserlaubnis wegen des Arbeitsplatzwechsels innerhalb des Unternehmens,
- Entsendung – der Ausländer bekommt eine befristete Aufenthaltserlaubnis für seine berufliche Tätigkeit, weil er von seinem ausländischen Arbeitgeber für die Arbeit auf dem Gebiet Polens entsandt wurde,
- gewerbliche Tätigkeit – der Ausländer bekommt die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der gewerblichen Tätigkeit, die er ausübt,
- Saisonarbeit – der Ausländer bekommt die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der saisonalen Beschäftigung,
- Studium – der Ausländer bekommt eine Aufenthaltserlaubnis wegen des Studiums,
- Ehe – der Ausländer bekommt eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe mit einem polnischen Staatsbürger.