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Fahrerlaubnis – Ausstellung eines Duplikats

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Der Antrag kann persönlich oder über einen Bevollmächtigten gestellt werden (der Antrag wird eigenhändig von dem Besitzer der Fahrerlaubnis ausgefüllt, der Bevollmächtigte darf nur den Antrag abgeben und das neue Dokument abholen).

Ort der Antragstellung:Wydział Spraw Obywatelskich /Abteilung für BürgerangelegenheitenDział Uprawnień Kierowców /Führerscheinstelleul. G. Zapolskiej 4Fax +48 71 777 76 00

Infodienst der Abteilung:tel. + 48 71 777 77 77

COM Iul. G.Zapolskiej 4Sala S1, Fenster 1, 2, 3Öffnungszeiten: 08.00-17.15

COM IIpl. Nowy Targ 1-8Fenster 8Öffnungszeiten hours: 08.00-17.15

COM IVal. M. Kromera 44Fenster 11Öffnungszeiten: 08.00-15.15Ein Duplikat der Fahrerlaubnis wird ausgestellt, wenn das Original verloren, oder so beschädigt wurde, das es nicht mehr leserlich ist, sowie bei Änderungen der im Dokument enthaltenen Daten.

Die Wartezeit beträgt bis zu 30 Tage nach der Abgabe des Antrags mit sämtlichen Anhängen.

Erforderliche Anträge und Dokumente:

Achtung!

Bitte drucken Sie das Formular: vollständig auf einem Blatt DIN A4 (beidseitig!), ohne Skalierung oder Änderung der Proportionen, im normalen (keinem Spar-) Druckmodus. Aufgrund der schmalen Ränder des Formulars ist der Druck ggf. auf einigen Geräten (z.B. Laserdrucker) nicht möglich.

Farbpassfoto 35 x 45 mm groß, auf einheitlichem Hintergrund, in guter Auflösung, das den echten Farbton wiedergibt und den Dargestellten von der Kopfspitze bis zur oberen Schulterpartie zeigt, damit das Gesicht 70-80 % des Bildes beansprucht, mit gut sichtbaren Augen, insbesondere Pupillen, das den Dargestellten frontal zeigt, ohne Kopfbedeckung und Brille mit dunklen Gläsern, nach Vorne schauend, mit offenen Augen, die nicht von Haaren bedeckt sind, mit natürlichem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund.

Das Foto darf nicht früher als 6 Monate vor der Antragstellung aufgenommen worden sein

  • Personen mit angeborenen oder erworbenen Sehfehlern dürfen dem Antrag ein Bild beifügen, das sie in einer Brille mit dunklen Gläsern zeigt – in diesem Fall legt man dem Antrag auch einen Nachweis der Behinderung der Person unter 16 Jahren bei, bzw. bei einer Person, die das 16. Lebensjahr abgeschlossen hat, einen Nachweis der Festlegung des Behinderungsgerades aufgrund eines angeborenen oder erworbenen Sehfehlers, ausgestellt entsprechend dem Gesetz vom 27. August 1997 über die berufliche und soziale Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (G.Bl. 2011.127.721)
  • eine Person, die aufgrund ihrer Glaubensvorschriften eine Kopfbedeckung trägt, darf dem Antrag ein Foto beifügen, die sie mit der Kopfbedeckung zeigt, vorausgesetzt, dass das Gesicht auf dem Foto vollständig sichtbar ist – in diesem Fall fügt man dem Antrag eine Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer in der Republik Polen anerkannten Glaubensgemeinschaft bei
  1. Kopie der Fahrerlaubnis und deren Original zur Ansicht (gilt nicht für verloren gegangene Dokumente), Nachweis für die Bezahlung von erforderlichen Gebühren
  2. gültiger Personalausweis zur Ansicht
  3. Ärztliche Bescheinigung eines Arztes, der für die Untersuchung von Kraftfahrern befugt ist (nur bei Änderung der Gültigkeitsdauer des Dokuments)
  4. Psychologisches Gutachten eines Psychiaters, der für die Untersuchung von Kraftfahrern befugt ist  im Fall der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Kategorien C1, C1+E, C, C+E, D, D+E.

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