Ab dem 1. Mai
- einheitliche Sicherheitsvorschriften im ganzen Land
- Wiedereröffnung von Friseur- und Schönheitssalons
- Sport im Freien – bis max. 50 Personen, bei Innenanlagen bis max. 50 Prozent Auslastung der Anlage.
Ab dem 4. Mai
- Kultur – Wiedereröffnung von Kunstgalerien und Museen (unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und mit Besucherlimits):
- Wiedereröffnung von Baumärkten, Möbelhäusern, Einkaufszentren (unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und mit Besucherlimits)
- Kirchen mit Besucherlimits - 1 Person pro 15 m2
- Präsenzunterricht für die Klassen 1-3 der Grundschule
Ab dem 8. Mai
- Wiedereröffnung von Hotels bis max. 50% Auslastung, Restaurants und Wellness&Spa-Bereiche bleiben geschlossen
Ab dem 15. Mai
- je nach Anzahl der Neuinfektionen mögliche Aufhebung der Maskenpflicht im Freien, die Verpflichtung bleibt in den Innenräumen bestehen.
- Wiedereröffnung von Restaurantterrassen (mit Besucherlimits)
- Wiedereröffnung von Freiluftkinos und -theatern
- Möglichkeit, z. B. Hochzeit- und Kommunionsfeier im Freien und mit Besucherlimits zu veranstalten
- Hybrides Lernen für die Klassen 4-8 der Grundschule und die Klassen 1-4 der weiterführenden Schulen
- Sport im Freien mit Zuschauerlimits bis 25%
Ab dem 29. Mai
- Wiedereröffnung von Restaurants bis max. Belegung von 50 % der Fläche
- Möglichkeit, u.a. Hochzeit- und Kommunionsfeier für bis zu 50 Personen zu veranstalten
- Wiedereröffnung von Kinos und Theatern
- Wiedereröffnung von Schwimmbädern und Sportanlagen, Fitnessclubs und -Centren, Solarien:
- Präsenzunterricht für alle Schularten