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Anpassung der Parkgebühren ab dem 1. Januar 2021

Mit dem kommenden Jahr ändert sich in Wrocław die Höhe der Parkgebühren. Dieser Beschluss wurde vor Kurzem durch den Stadtrat erlassen. Die bisherigen Gebühren haben sich seit mehr als 10 Jahren nicht geändert. Durch diesen Beschluss soll die Rotation der Fahrzeuge in der gebührenpflichtigen Zone in der Innenstadt größer werden.

Innenstädtische gebührenpflichtige Zone

Die bisherigen Zonen A und B in der direkten Stadtmitte Wrocławs werden nun zum Teil der sog. innenstädtischen gebührenpflichtigen Zone. Das Parken wird dort gebührenpflichtig täglich Montag bis Sonntag von 9:00 bis 20:00 Uhr (bisher: an den Werktagen - Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr).

  • Die Höhe der Parkgebühr im Bereich A soll 7,00 PLN pro Stunde betragen (bisher: 3,00 PLN erste Stunde, 3,60 PLN zweite Stunde, 4,30 PLN dritte Stunde, 3,00 PLN vierte und jede weitere Stunde).
  • Die Höhe der Parkgebühr im Bereich B soll 5,00 PLN pro Stunde betragen (bisher: 3,00 PLN erste Stunde, 3,15 PLN zweite Stunde, 3,30 PLN dritte Stunde, 3,00 PLN vierte und jede weitere Stunde).

Die Höhe der Zusatzgebühr beim Parken ohne Parkschein bleibt gleich:

  • 100 PLN bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen
  • 200 PLN bei Zahlung nach Ablauf von 7 Tagen
  • Erhöht werden die Zusatzgebühren fürs Überschreiten der bezahlten Parkzeit:
  • 70 PLN bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen (bisher 40 PLN),
  • 140 PLN bei Zahlung nach Ablauf von 7 Tagen (bisher 80 PLN).

Gebührenpflichtige Zone (bisherige Zone C)

Die gebührenpflichtige Zone soll die bisherige Zone C umfassen. Das Parken wird dort gebührenpflichtig an den Werktagen, Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr (unverändert).

Die Höhe der Parkgebühr im Bereich der gebührenpflichtigen Zone soll 3,00 PLN pro Stunde betragen (bisher: 2,00 PLN erste Stunde, 2,10 PLN zweite Stunde, 2,20 PLN dritte Stunde, 2,00 PLN vierte und jede weitere Stunde).

Die Höhe der Zusatzgebühr beim Parken ohne Parkschein bleibt gleich:

  • 100 PLN bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen
  • 200 PLN bei Zahlung nach Ablauf von 7 Tagen

Gleich bleibt auch die Zusatzgebühr fürs Überschreiten der bereits bezahlten Parkzeit:

  • 40 PLN bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen
  • 80 PLN bei Zahlung nach Ablauf von 7 Tagen.

Grenzen der gebührenpflichtigen Zone

Die gebührenpflichtige Zone wurde auf Antrag der Einwohner um weitere Bereiche erweitert, u.a. im Bereich von Plac Grunwaldzki. Ihre genauen Grenzen kann man sich auf der Karte auf der Internetseite von ZDiUM ansehen.

Wrocław hat bisher eine der kleinsten gebührenpflichtigen Zonen unter den polnischen Großstädten, sie umfasst rund 4 Tausend Parkplätze. In großen Städten wie Poznań oder Szczecin sind ähnliche Zonen doppelt so groß. In Kraków umfasst die gebührenpflichtige Zone mehr als viermal so viel Parkplätze.

"Die neuen Gebühren sollen die Autofahrer davon abhalten, die Parkplätze stundenlang zu blockieren und dafür ihre Verfügbarkeit für Personen erhöhen, die z.B. etwas bei einer Bank oder Behörde erledigen müssen und schließlich auch genügend Parkflächen für die Bewohner der Zonen freihalten. Für Bewohner, die nur positive Aspekte spüren werden, denn für sie bleiben die Gebühren für Dauerparken unverändert" – erklärt Ewa Mazur, Pressesprecherin von ZDiUM.

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