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Nationale Quarantäne nach Weihnachten

Zwischen dem 28. Dezember 2020 und dem 17. Januar 2021 tritt die nationale Quarantäne in Kraft. Schließung der Skipisten, Einkaufsgalerien und Ausgangssperre am Silvester – das sind einige der neuen Einschränkungen. Sehen Sie, welche Änderungen nach Weihnachten in Kraft treten.

Silvester unter neuen Bedingungen

Vom 31. Dezember 2020 auf den 1. Januar 2021 zwischen 19:00 und 6:00 gilt landesweit Ausgangssperre. Ausgenommen sind notwendige Diensttätigkeiten und andere in der Verordnung genannten Tätigkeiten.

Neue Sicherheitsvorkehrungen – vom 28. Dezember 2020 bis zum 17. Januar 2021

Einkaufsgalerien

  • Der Betrieb der Einkaufsgalerien wird erneut eingeschränkt. Geöffnet bleiben nur u.a. Lebensmittelgeschäfte, Buch- und Zeitschriftenläden, Drogerien, Apotheken sowie freistehende großflächige Möbelgeschäfte.

Hotels

  • Übernachtungen in Hotels sind nur für uniformierte Kräfte, Mediziner und Patienten von Fachkliniken möglich. Ausgenommen sind auch Unterkünfte für Arbeitskräfte.

Sport

  • Skipisten bleiben geschlossen.
  • Sportinfrastruktur bleibt nur für Berufssportler geöffnet.
  • Außerdem sind alle, die nach Polen mit organisiertem Transport kommen, zur 10-tägigen Quarantäne verpflichtet.

Bisherige Richtlinien und Einschränkungen werden verlängert

  • Einschränkungen in der Mobilität von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr ohne Begleitung eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters, zwischen Montag und Freitag 8:00 -16:00 Uhr (Ausgenommen im Rahmen von organisierten Ferienveranstaltungen).
  • Einschränkungen im öffentlichen Verkehr: 50% der Sitzplätze, bzw. 30% aller Sitz- und Stehplätze, gleichzeitig müssen im Fahrzeug mindestens 50% Sitzplätze frei bleiben.
  • Einschränkungen beim Besuch von religiösen Kultstätten – max. 1 Pers./15m2.
  • Teilnahme an Versammlungen – bis zu 5 Personen.
  • Verbot von Hochzeit-, Kommunionsfeiern und Leichenschmaus.
  • Fitnesscentren, Sportklubs und Aquaparks: Betrieb vorübergehend eingestellt.
  • Einschränkungen in den Einkaufsläden – max. 1 Pers./15m2.
  • Öffnungszeiten für Senioren – montags bis freitags 10:00-12:00
  • Restaurants sind geschlossen. Speisen nur zum Mitnehmen oder mit Lieferung nach Hause.

Weihnachten

  • In der Weihnachtszeit sind Einschränkungen in der Anzahl der Gäste vorgesehen. Man kann insgesamt bis zu 5 Personen einladen – das Limit gilt nicht für Menschen aus gleichem Haushalt.

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