Am Samstag, 9. Juli tritt der Beschluss Nr. XXVI/553/16 in Kraft, der die Parkvorschriften innerhalb der städtischen gebührenpflichtigen Parkzone ändert. Mit der neuen Regelung sollen die Samstag für die Autofahrer gebührenfrei sein. Das heißt, ab dem 9. Juli gelten die Parkgebühren nur an den Werktagen, montags bis freitags 9 – 18 Uhr. An den Wochenenden werden keine Gebühren berechnet.
Das gilt natürlich nur für die städtische gebührenpflichtige Parkzone (siehe Karte), diese Regelung gilt nicht für die kommerziellen Parkhäuser und Parkplätze, die auf privaten Grundstücken eingerichtet sind.
Der Verwalter der Parkzone bereitet sich schon auf die Änderung vor. Diese umfasst die Umstellung der Parkautomaten und der Tafeln mit Informationen über die Höhe der Gebühren.