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Medizinische Versorgung – öffentliches und privates Gesundheitswesen [RATGEBER]

Können Ausländer, die nach Polen kommen, die öffentliche medizinische Versorgung in Anspruch nehmen? Wenn nicht in den staatlichen Einrichtungen, dann gibt es vielleicht private Praxen, in denen sie im Krankheitsfall medizinisch versorgt werden? Antworten auf diese Fragen findet man im folgenden Text, allerdings für die ausländischen Einwohner Wroclaws möchten wir hier auch die allgemeinen Regeln der medizinischen Versorung in Polen kurz vorstellen.

Eines der erförderlichen Dokumente (in Bezug auf die Arbeitsaufnahme) ist der Nachweis über den Besitz der entsprechenden gültigen Reisekrankenversicherung für eine Summe von mindestens 30 000 EUR oder z.B. ein Nachweis über die Bezahlung einer freiwilligen Krankenversicherung bei NFZ (NFZ, der Nationale Gesundheitsfonds ist eine staatliche Institution, die medizinische Leistungen über die Beiträge der bei NFZ versicherten Mitglieder finanziert). Bedeutet das etwa, dass ein Ausländer, der in Polen arbeiten möchte, für den ganzen Zeitraum eine gültige und bezahlte Reisekrankenversicherung haben muss? Nein, das ist nicht nötig.

Wenn man medizinische Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen möchte, muss man sich bei NFZ versichern. Allerdings sind alle Personen, die in Polen beschäftigt sind, auch die Ausländer, krankenversicherungspflichtig, das bedeutet, dass von ihrem Monatsgehalt "automatisch" ein Versicherungsbeitrag für NFZ abgeführt wird (in der Regel durch den Arbeitgeber). Anschließend muss man sich in bei einer der Arztpraxen vor Ort registrieren, wo bei Bedarf der Patient die medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen wird. Bei der Anmeldung muss man daran denken, dass die medizinischen Versorgung, die dem Versicherten zusteht, auch von seinen Familienangehörigen in Anspruch genommen werden kann, falls sie nicht anderweitig versichert sind (diese Angaben müssen bei der Wahl der vom NFZ gelisteten Einrichtung gemacht werden).

Wenn man nicht versichert ist

Ausländer, die sich in Polen legal aufhalten und nicht krankenversicherungspflichtig sind, sollten sich überlegen, sich über NFZ freiwillig versichern zu lassen, um bei plötzlicher Erkrankung bzw. Umfall Behandlungskosten zu vermeiden. Zu diesem Zweck muss ein entsprechender Antrag beim NFZ gestellt werden (in einer Niederlassung in der Nähe des Wohnortes). Für den Vertragabschluss mit NFZ benötigen Ausländer, die keine EU-Bürger sind, zusätzlich eines der folgenden Dokumente:

  • Arbeitsvisum;
  • befristete Aufenthaltserlaubnis;
  • unbefristete Aufenthaltserlaubnis;
  • Aufenthaltsgenehmigung für langfristige Residenten der EU;
  • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;
  • Erlaubnis auf geduldeten Aufenthalt;
  • Dokument, das den Flüchtlinsstatus bestätigt, ausgestellt in Polen, bzw. für den befristeten Schutz auf polnischem Gebiet.

Nach dem Abschluss des Vertrags mit NFZ muss man sich zu einer Niederlassung oder zum Inspektorat der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) begeben, wo man zusätzlich das Formular ZUS ZZA abgeben muss; dieses Formular kann man ausdrucken und persönlich einreichen oder per Post an die Niederlassung von ZUS am eigenen Wohnort abschicken.

Ausführliche Informationen bezüglich der medizinischen Versorgung findet man auch auf der Internetseite.

In Polen kann man sich natürlich auch privat behandeln lassen, allerdings in diesem Fall sind alle Leistungen natürlich kostenpflichtig. In Wroclaw gibt es zahlreiche private medizinische Einrichtungen, die eine ganze Palette an Leistungen bieten – man findet sie sehr leicht über Internetsuchmaschine. Ihr Angebot nehmen zahlreiche Mitarbeiter der Firmen aus Wroclaw in Anspruch, vor allem aus dem Dienstleistungssektor.

- "Vermutlich alle Firmen, die sich bisher im Ballungsraum Wroclaw niedergelassen haben (zumindest die meisten von ihnen), bieten ihren Mitarbeitern Versicherungspakete, die eine private medizinische Versorgung garantieren. Je nach Arbeitgeber, Position in der Firma oder dem Arbeitsplatz enthalten diese Pakete kleineren oder großen Umfang verschiedener Leistungen“ - sagt Aleksandra Kłonowska-Drozd von der Agentur für die Entwicklung des Ballungsraumes Wroclaw. – „Vor einigen Jahren haben wir eine Umfrage unter Mitarbeitern der Firmen aus dem Dienstleistungssektor in Wroclaw durchgeführt, die Ausländer beschäftigen, untersucht wurden dabei u.a. die Erfahrungen der Mitarbeiter mit der Nutzung der staatlichen medizinischen Versorgung. Die meisten Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie überwiegend aufgrund der langen Wartezeiten auf die Termine bei bestimmten Fachärzten ausschließlich die private medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Es gab auch Angaben, dass die Ärzte in den staatlichen Einrichtungen kompetent seien und über ein umfangreiches Wissen verfügen, auch die Hilfe, die man beim Anruf unter der Notfallnummer 112 bekommt, wurde als kompetent und professionell bewertet" - fügt sie hinzu.

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Der Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der Firma RelocateYou und der Agentur für die Entwicklung des Ballungsraumes Wroclaw

Oksana Kartavtseva Vorstandvorsitzende von Relocateyou sp. z o.o. www.relocateyou.pl

Aleksandra Kłonowska-Drozd Projektleiterin www.invest-in-wroclaw.pl

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