- „Der Gegenverkehr wird durch das Schild T-22 angezeigt, das an die Verkehrzeichen B1 (Fahrverbot), B2 (Einfahrtsverbot) und D3 (Einbahnstraße) angehängt wird“ - sagt Ewa Mazur, Pressesprecherin der Straßenverwaltung (ZDiUM). Die neue Beschilderung wird im Bereich der Altstadt eingeführt, zwischen den Straßen: Szewska, Grodzka, Piaskowa, św. Katarzyny, bł. Czesława und Kazimierza Wielkiego.
Diese Änderung erlaubt den Radfahrern, gegen die Fahrrichtung zu fahren, ohne dass die Stadt dafür einen separaten Fahrstreifen errichten muss. Wenn der Radfahrer in diesen Straßen unter dem Einfahrtsverbotzeichen ein Schild sieht "gilt nicht für Fahrräder" kann er problemlos diesen Weg nehmen.
Außer der direkten Innenstadt von Wroclaw soll diese Beschilderung auch in der ul. Mennicza eingeführt werden.